Corona-Regeln im Schuljahr 2020/21

Ausblick auf das neue Schuljahr

Nach den Plänen des Kultusministers soll das kommende Schuljahr (Start: 02.09.2021) im Szenario A beginnen. D. h. alle Schülerinnen und Schüler lernen gemeinsam jeden Tag in der Schule. Der Stufenplan bleibt bestehen. Nähere Infos finden Sie im Brief des Kultusministers und im Elternbrief der Schulleitung.

Stufenplan

In der neuen Verordnung ermöglicht das Land Niedersachsen wieder mehr Präsenzunterricht. Dies kann dem aktuellen Elternbrief vom Kultusministerium entnommen werden. Es wurde folgender Stufenplan vorgelegt:

Bei einer Inzidenz von unter 50 wechseln alle Schulen in das Szenario A. Es gilt dann wieder der Unterricht in festen Kohorten. Es dürfen wieder alle Schüler gemeinsam am Unterricht teilnehmen. Innerhalb einer Kohorte braucht dann kein Abstand mehr gehalten werden. Alle anderen Schutzmaßnahmen wie Mund-Nase-Schutz (ggf. mit Ausnahmen), Testpflicht, Lüften bleiben erhalten. Einzelheiten sind dem aktuellen Elternbrief der Schulleitung zu entnehmen.

Im Moment liegt der Landkreis Osnabrück stabil unter 50. Ab Montag, dem 31. Mai gilt darum das Szenario A.

Sollte die Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen wieder über 50 liegen, würde der Wechsel zurück in das Szenario B (Wechselunterricht) erfolgen.

Ausschlaggebend sind dabei die Inzidenzzahlen des RKI.

Sportunterricht ist wieder erlaubt.

Der Mund-Nasen-Schutz muss nur auf dem Flur getragen werden (nicht im Unterricht).

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Nähere Informationen sind auf der Internetseite des Kultusministeriums,

im Rahmen-Hygieneplan 6.0 und im Leitfaden "Schule in Corona-Zeiten" zu finden.

Besondere Vorgaben des Landkreises Osnabrück stehen hier: corona-os.de

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Regelungen zur "Notbremse"

Mit Einführung der "Bundes-Notbremse" haben sich die Regelungen geändert, wann Schulen in das Distanzlernen wechseln. Ausschlaggebend sind nun die Inzidenzzahlen des RKI: www.rki.de/inzidenzen. Die Regelungen für alle Schulformen können dem Brief des Kultusministeriums entnommen werden. Was dies für unsere Schule bedeutet, steht in dem Elternbrief der Schulleitung:

- Die Klassen aus dem ESE-Bereich würden ab einem Inzidenzwert von 165 in das Distanzlernen (Szenario C) wechseln. Eine Notbetreuung ist dann aber weiterhin möglich.

- Die Klassen aus dem GE-Bereich würden auch bei einem Inzidenzwert von über 165 im Wechselunterricht (Szenario B) bleiben.

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Verpflichtende Corona-Selbsttests

Nach den Osterferien müssen alle SchülerInnen und MitarbeiterInnen zweimal pro Woche einen Corona-Selbsttest zuhause vor dem Unterricht durchführen. Dazu gibt es eine Elterninfo vom Kultusministerium. Außerdem gibt es eine Anleitung für die Durchführung der Test hier, in einemFlyer und in einem Video. Eltern können ihre Kinder aber mit folgendem Formular vom Präsenzunterricht abmelden.

Wie der Umgang mit den Selbsttests an unserer Schule geregelt ist, erfahren Sie im Elternbrief der Schulleitung. Die Teilnahme am Unterricht ist nur möglich, wenn eine Erklärung über ein negatives Testergebnis vorliegt (im Schülerplaner oder per Email oder telefonisch). Eine Testung in der Schule ist in Ausnahmefällen möglich (z.B. wenn der Test vergessen wurde oder wenn der Test ungültig war).

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Folgende Regeln gelten an unserer Schule (GE und ESE) im Szenario B:

- Die Klassen werden geteilt. Die Gruppen lernen abwechselnd in der Schule und zuhause. Die Taxis sind über die jeweiligen Tage informiert.

- Für das Lernen zuhause bekommen die Schüler Hausaufgaben.

- Alle SchülerInnen und MitarbeiterInnen müssen sich zweimal pro Woche einen Corona-Selbsttest durchführen. (Ausnahme: Befreiung von Präsenzpflicht)

- Die Teilnahme am Unterricht ist nur möglich, wenn eine Erklärung über ein negatives Testergebnis vorliegt.

- Der Unterricht findet nach Plan statt (im GE-Bereich also Mo-Do 8 Stunden, Fr 4 Stunden).

- Das Mittagessen wird für angemeldete Schüler weiterhin von der Mensa ausgegeben.

- Der Unterricht findet nur noch in der Klasse statt (keine Kohorten).

- Es muss 1,5m Abstand zu allen Personen auf dem Schulgelände gehalten werden.

(Ausnahme: Schulbegleiter; Lehrpersonen kurzzeitig bei Pflege und Hilfe)

- Die Maske muss ständig (auf dem Flur und im Unterricht) getragen werden.

(Ausnahme: bei Befreiung von Maskenpflicht, draußen, beim Essen/Trinken und Lüften)

- Das Lüften im Klassenraum soll nach dem Muster 20 - 5 - 20 erfolgen.

- Schüler, die mit Risikopersonen zusammenleben, können vom Schulbesuch befreit werden.

- Auch für diesen Zeitraum besteht die Möglichkeit einer Notbetreuung. Falls Sie für Ihr Kind eine Notbetreuung benötigen, wenden Sie sich bitte an die Schule oder den Klassenlehrer!

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Hier finden Sie die aktuellen Elternbriefe des Kultusministeriums und der Schule.

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Szenario A

Corona wird uns im ganzen Schuljahr 2020/21 beschäftigen. Es findet ein sogenannter "eingeschränkter Regelbetrieb" (Szenario A) statt. Dieser soll so lange wie möglich aufrecht erhalten werden. Ein Wechsel in Szenario B oder C ist aber möglich.

Szenario A bedeutet, dass alle Schülerinnen und Schüler gemeinsam am Unterricht teilnehmen. Es wurden sogenannte Kohorten gebildet, in denen die Abstandsregel nicht mehr gilt. Diese müssen aber konstant bleiben und weiterhin Hygieneregeln einhalten. Im Kontakt mit anderen Kohorten (z.B. in den Pausen) gilt die Abstandsregel. Außerdem müssen auf den Fluren Masken getragen werden.

An der Wilhelm-Busch-Schule bilden immer zwei Klassen eine Kohorte. Diese können also gemeinsam Unterricht, Pausen, Sport, Schwimmen und AGs machen.

Hier sind die geltenden Hygieneregeln aufgelistet.

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Schulbesuch bei Erkrankung

In der Coronavirus-Pandemie ist es ganz besonders wichtig, die allgemein gültige Regel zu beachten: Personen, die Fieber haben oder eindeutig krank sind, dürfen unabhängig von der Ursache die Schule nicht besuchen oder dort tätig sein. Abhängig von der Symptomschwere können folgende Fälle unterschieden werden (siehe auch Plakat):

Bei einem banalen Infekt ohne deutliche Beeinträchtigung des Wohlbefindens (z. B. nur Schnupfen, leichter Husten) kann die Schule besucht werden. Dies gilt auch bei Vorerkrankungen (z. B. Heuschnupfen, Pollenallergie).

Bei Infekten mit einem ausgeprägtem Krankheitswert (z. B. Husten, Halsschmerzen, erhöhte Temperatur) darf die Schule nicht besucht werden, sondern muss die Genesung abgewartet werden. Nach 48 Stunden Symptomfreiheit kann die Schule ohne weitere Auflagen (d. h. ohne ärztliches Attest, ohne Testung) wieder besucht werden, wenn kein wissentlicher Kontakt zu einer bestätigten Covid-19 Erkrankung bekannt ist.

Bei schwererer Symptomatik (z.B. mit Fieber ab 38,5°C, einem akutem, unerwartet aufgetretenem Infekt mit deutlicher Beeinträchtigung des Wohlbefindens oder anhaltendem starken Husten, der nicht durch Vorerkrankung erklärbar ist, darf die Schule nicht besucht werden. Es sollte ärztliche Hilfe in Anspruch genommen werden. Die Ärztin oder der Arzt wird dann entscheiden, ob ggf. auch eine Testung auf SARS-CoV-2 durchgeführt werden soll und welche Aspekte für die Wiederzulassung zum Schulbesuch zu beachten sind.

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Zutrittsbeschränkungen und Besucher

Der Zutritt von Personen, die nicht in der Schule unterrichtet werden oder dort nicht regelmäßig tätig sind, ist nach Möglichkeit während des Schulbetriebs auf ein Minimum zu beschränken und soll nur nach Anmeldung aus einem wichtigen Grund unter Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern erfolgen (z.B. Elternabende, Schuleingangsuntersuchungen). Die Kontaktdaten dieser Personen sind zu dokumentieren .

Eine Begleitung von Schülerinnen und Schülern, z. B. durch Eltern oder Erziehungsberechtigte, in das Schulgebäude und das Abholen innerhalb des Schulgebäudes sind grundsätzlich untersagt und auf notwendige Ausnahmen zu beschränken.

Wenn Sie unsere Schule besuchen möchten, melden Sie bitte vorher bei uns an!

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Eventueller Wechsel in Szenario B und C

Sollte es mehr Corona-Infektionen geben, würden die Maßnahmen wieder verschärft werden. Es könnte dann wieder das Wechselmodell mit halben Schulklassen gelten, die abwechselnd in der Schule und zuhause lernen (Szenario B). Dies wäre z.B. dann der Fall, wenn es einen Coronafall an unserer Schule geben sollte.

Bei starken Corona-Ausbrüchen könnte es auch zu Schulschließungen kommen (Szenario C). Dies wäre z.B. der Fall, wenn eine ganze Klasse in Quarantäne müsste. Dann erfolgt das Distanzlernen. Eine Notbetreuung ist ggf. möglich.

Auf diese Fälle sind wir vorbereitet. Mit den SchülerInnen und Eltern wurden Vereinbarungen für das "Lernen zu Hause" getroffen.

Speiseplan 22. - 25.04.

Schulfest am Freitag, 3. Mai

Termin-Vorschau

  • 29.04. - 03.05. Projektwoche

  • 01.05. schulfrei

  • 03.05. Schulfest (14-18 Uhr)

zuletzt aktualisiert am:

24.04.2024

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