Aktuelle Corona-Regeln

- Die Maskenpflicht ist entfallen. Es wird aber empfohlen, die Maske weiterhin zu tragen.

- Freiwilliges Testen ist 2x pro Woche möglich. Die Tests werden auf Wunsch von der Schule ausgegeben.

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Hier ist der aktuelle Brief der Schulleitung und der Brief vom Kultusminister.

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Bei positiven Tests auf das Coronavirus gilt folgendes:

- Die Schule darf nicht besucht werden. Außerdem ist die Schule sofort zu informieren - auch über das Ergebnis des folgenden PCR-Tests.

- Alle Personen, die sich nachweislich infiziert haben, müssen sich für 5 Tage in häusliche Isolation begeben.

- Nach frühestens fünf Tagen und mindestens 48 Stunden ohne Symptome kann man sich „freitesten“. Ein Selbsttest zu Hause reicht dafür aus. Schreiben Sie einfach für die Schule auf, dass das Testergebnis negativ war.

- Kontaktpersonen wird an den fünf auf den letzten Kontakt folgenden Tagen die selbständige Kontaktreduzierung empfohlen.

- Schülerinnen und Schüler, die sich als Kontaktperson oder aufgrund eines freiwillig durchgeführten positiven Selbsttests selbstständig absondern, verletzen nicht ihre Schulpflicht. Der Lernstoff ist selbstständig zu erarbeiten.

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Ausführliche Informationen sind auf der Internetseite des Kultusministeriums zu finden.

Besondere Vorgaben des Landkreises Osnabrück stehen hier: corona-os.de

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Die allgemeinen Hygieneregeln gelten weiterhin:

- regelmäßiges Händewaschen

- Niesen und Husten in die Armbeuge

- regelmäßiges Lüften (20 - 5 - 20)

- Abstand halten, wo es möglich ist

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Schulbesuch bei Erkrankung

In der Coronavirus-Pandemie ist es ganz besonders wichtig, die allgemein gültige Regel zu beachten: Personen, die Fieber haben oder eindeutig krank sind, dürfen unabhängig von der Ursache die Schule nicht besuchen oder dort tätig sein. Abhängig von der Symptomschwere können folgende Fälle unterschieden werden (siehe auch Plakat):

Bei einem banalen Infekt ohne deutliche Beeinträchtigung des Wohlbefindens (z. B. nur Schnupfen, leichter Husten) kann die Schule besucht werden. Dies gilt auch bei Vorerkrankungen (z. B. Heuschnupfen, Pollenallergie). Es sollte aber zur Sicherheit ein Schnell- oder Selbsttest gemacht werden.

Bei Infekten mit einem ausgeprägtem Krankheitswert (z. B. Husten, Halsschmerzen, erhöhte Temperatur) darf die Schule nicht besucht werden, sondern muss die Genesung abgewartet werden. Nach 48 Stunden Symptomfreiheit kann die Schule ohne weitere Auflagen (d. h. ohne ärztliches Attest, ohne Testung) wieder besucht werden, wenn kein wissentlicher Kontakt zu einer bestätigten Covid-19 Erkrankung bekannt ist.

Bei schwererer Symptomatik (z.B. mit Fieber ab 38,5°C, einem akutem, unerwartet aufgetretenem Infekt mit deutlicher Beeinträchtigung des Wohlbefindens oder anhaltendem starken Husten, der nicht durch Vorerkrankung erklärbar ist, darf die Schule nicht besucht werden. Es sollte ärztliche Hilfe in Anspruch genommen werden. Die Ärztin oder der Arzt wird dann entscheiden, ob ggf. auch eine Testung auf SARS-CoV-2 durchgeführt werden soll und welche Aspekte für die Wiederzulassung zum Schulbesuch zu beachten sind.

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Zutrittsbeschränkungen und Besucher

Der Zutritt von Personen, die nicht in der Schule unterrichtet werden oder dort nicht regelmäßig tätig sind, ist nach Möglichkeit während des Schulbetriebs auf ein Minimum zu beschränken. Die 2G-Regel und Dokumentationspflicht sind entfallen.

Speiseplan 15. - 18.04.

Schulfest am 3. Mai

Termin-Vorschau

  • 29.04. - 03.05. Projektwoche

  • 01.05. schulfrei

  • 03.05. Schulfest (14-18 Uhr)

zuletzt aktualisiert am:

15.04.2024

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